Thursday May 15, 2025

Angebote elektronisch einreichen: Beide Seiten profitieren

Obwohl es im Beschaffungswesen zulässig ist, Angebote elektronisch einzureichen, verlangen viele Beschaffungsstellen lieber analoge Unterlagen. Dabei hat der digitale Weg für beide Seiten viele Vorteile. 

Quellen zur Folge:

Alle Beiträge zum Lesen finden Sie auf www.bfh.ch/beschaffungsblog

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