
Friday Feb 14, 2025
Laufzeit verlängern oder neu ausschreiben?
In der IT sind bei Beschaffungen verlängerte Laufzeiten an der Tagesordnung. Auch freihändige Folgeaufträge sind keine Seltenheit. Wann sollte man sich an eine Neuausschreibung wagen?
Mehr Informationen zum Thema Neuausschreibungen finden Sie in unserem Praxisleitfaden «Gemeinsam beschaffen – gemeinsam digitalisieren» (BFH, 2023)
Alle Beiträge zum Lesen finden Sie auf www.bfh.ch/beschaffungsblog
Haben Sie Rückmeldungen zu diesem Beitrag oder Themenvorschläge für künftige Beiträge? Gibt es Fragen, die Sie in der Praxis immer wieder umtreiben, und denen sich unsere Expert*innen widmen sollten? Schreiben Sie uns eine Email an beschaffungsblog@bfh.ch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Hinweis zu diesem Beitrag
Dass Folgeaufträge das Volumen des Erstauftrags nicht überschreiten dürfen, steht nicht im Gesetz selbst, jedoch sieht es die Botschaft des Bundesrats für das BöB und analog auch für das IVöB so vor (Botschaft BöB, 1928).
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